Amtliche Meldung

Wege- und Leinengebot: Bitte Rücksicht nehmen auf die Feldlerche und andere Bodenbrüter

Bereits Ende Februar kann man ihn schon vernehmen: Den unverkennbaren Gesang der Feldlerche. Der gefährdete Singvogel kehrt in diesen Tagen aus seinem Winterquartier in Südeuropa zurück. Sein Gesang ist ein Symbol für den Beginn des Frühlings und kündigt den Start der landwirtschaftlichen Aktivitäten an. Lebensraum der Feldlerche sind die offenen Landschaften, wie sie das strukturreiche Ackerland mit extensiv genutztem Grünland und Brachen bilden. Direkt nach ihrer Ankunft beginnt sie die Suche nach einem geeigneten Brutplatz.
So wie auch der Feldhase und viele andere Wildtiere, zieht die Feldlerche zwischen März und Ende Juli ihren Nachwuchs auf. Je nach Tierart werden dafür extensiv bewirtschaftete Wiesen, Brachen, Feldgehölze oder Waldränder bevorzugt. Als Bodenbrüter baut die Feldlerche, wie auch Kiebitz, Rebhuhn, Grauammer & Co, ihr Nest in der niedrigen Vegetation von Äckern und Wiesen. Das macht sie wachsam und äußerst sensibel für Störungen aller Art. In der Brut- und Aufzuchtzeit reagieren Elterntiere ausgesprochen stark auf Störungen durch Hunde, Reiter, Spaziergänger und Radfahrer. Diese Störungen führen zur Aufgabe der Brut. Nähert sich ein Hund dem Nest, drängt bereits dessen Geruch die brütenden Tiere dazu, ihr Gelege zu verlassen. Deshalb gefährden freilaufende Hunde und Menschen, die die Wege verlassen, Feldlerchen und andere Bodenbrüter stark.
Zum Schutz der Tiere gilt neben Vernunft und Respekt der Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes: Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Damit sind Querfeldeintouren auf Feldern tabu und Wiesen dürfen während der Zeit von März bis Oktober nicht durchquert werden. Um auch die Menschen vor Ort darüber zu informieren, werden in Kürze an mehreren Orten im Landkreis Tübingen Schilder dazu aufgestellt, z.B. im Neckartal bei Wurmlingen und in Kusterdingen

Mehr Informationen zum Thema Feldvögel im Landkreis Tübingen findet man z.B. auf der Homepage des Vereins Vielfalt e.V. unter: www.vielfalt-kreis-tuebingen.de/feldvoegel
(Pressemitteilung Landkreis Tübingen)

 

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Autor: diana.jungmann@tuebingen.de

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.